Wenn Sie My eBox aktivieren, entscheiden Sie sich dafür, Mitteilungen der angeschlossenen öffentlichen Dienste digital und nicht mehr auf Papier zu erhalten.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie informiert werden, wenn neue Nachrichten in Ihrer My eBox eingehen.
Deshalb bitten wir Sie, bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse anzugeben, damit Sie benachrichtigt werden, wenn eine neue Nachricht eingeht.
Sie können eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten
- wenn ein neues Dokument in meinem E-Mail-Postfach verfügbar ist
- wenn ein ungelesenes Dokument aus meinem E-Mail-Postfach gelöscht wird
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig, und in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung sind Sie nicht verpflichtet, eine E-Mail-Adresse anzugeben. Daher erhalten Sie keine Benachrichtigungen über neue Nachrichten und müssen Ihre My eBox regelmäßig selbst überprüfen.
Sie können sich jederzeit für eine Benachrichtigung per E-Mail entscheiden, indem Sie diese Einstellung in Ihrem Profil in My eBox ändern.